2 3.2 Der Beschwerdeführer gab anlässlich seiner Einvernahme bei der Polizei vom 29. Mai 2019 an, er habe gesehen, wie der Beschuldigte 1 zusammen mit seinem Pächter und noch einem weiteren Mann am 16. Februar 2019 auf seinem Grundstück geholzt und das Holz mitgenommen habe. Seine Frau habe die Polizei gerufen und es sei eine Patrouille vor Ort gewesen (S. 2 Z. 23 ff.). Der Beschuldigte 1 müsse auch für die Verrückung der Grenzsteine verantwortlich sein.