382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde kann eingetreten werden. 3. Der Strafuntersuchung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: 3.1 Mit Eingabe vom 10. Mai 2019 brachte der Beschwerdeführer gegenüber der Staatsanwaltschaft zur Anzeige, der Beschuldigte 1 habe ihm ca. 20 m3 Holz gestohlen und Grenzsteine auf seinen Grundstücken Nr. D.________ und E.________ verschoben sowie das neue Weidetor beschädigt. Weiter habe auch der Beschuldigte 2 auf seinen Grundstücken Nr. D.________ und F.________ Marchsteine verschoben.