1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen Grenzverrückung und gegen den Beschuldigten 1 zusätzlich wegen Diebstahls und Sachbeschädigung. Mit Verfügung vom 29. Dezember 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und verwies die Zivilklagen auf den Zivilweg. Die Verfahrenskosten wurden dem Kantons Bern auferlegt und den Beschuldigten wurde keine Entschädigung oder Genugtuung ausgerichtet. Mit Schreiben vom 26. Januar 2021 erhob C.______