Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, zielt ins Leere: Die Ausgangslage hat sich seit den letzten Entscheiden des Zwangsmassnahmengerichts vom 20. November 2017 und vom 6. Juli 2021 nicht grundlegend verändert. Es kann auf die in diesen Entscheiden gemachten Ausführungen verwiesen werden, zumal der Beschwerdeführer nichts wesentlich Neues vorbringt. Der Beschwerdeführer ist dominikanischer und spanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz bei seiner Lebenspartnerin und ihren drei Kindern in Italien. Der Beschwerde-