_ sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Der Tatbeitrag des Beschwerdeführers liege deutlich unter jenem von G.________. Somit sei erstellt, dass dem Beschwerdeführer selbst im Falle einer Verurteilung maximal eine bedingte Freiheitsstrafe drohe. Somit sei die Gefahr, dass sich der Beschwerdeführer einer Strafe entziehen werde, von vornherein gebannt. 4.4 Der besondere Haftgrund der Fluchtgefahr wurde vom Zwangsmassnahmengericht zu Recht bejaht. Die Beschwerdekammer schliesst sich denen Ausführungen vollumfänglich an. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, zielt ins Leere: