3.11 Zusammenfassend liegen basierend auf den Aussagen des Beschwerdeführers selbst sowie den Audioaufnahmen und vorderhand den Aussagen von E.________ genügend konkrete Anhaltspunkte für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Beteiligung des Beschwerdeführers daran vor. Die Strafbehörden haben das Bestehen eines dringenden Tatverdachts mit vertretbaren Gründen bejaht. Es wird Aufgabe des Sachgerichts sein, die erhobenen Beweise erschöpfend zu würdigen und zu entscheiden, ob diese für einen Schuldspruch ausreichen.