Er habe schon gewusst, dass etwas nicht stimme. Er habe zu G.________ gesagt «5 Minuten, sonst gehe ich» (Z. 364 ff.). Schliesslich räumt der Beschwerdeführer in der Schlusseinvernahme vom 16. Juli 2021 weiter ein, gewusst zu haben, dass etwas nicht stimme. Er habe nicht viel gewusst, aber etwas Illegales würde es schon sein (Z. 319 f.). Als sie losgefahren seien, habe er [G.________] mit einer anderen Person im Fahrzeug gesprochen. Da sei es für ihn klar gewesen, aber er habe hier niemanden und nichts gekannt. Als er [G.______