] geführt worden sei (Einvernahme vom 7. Dezember 2017, Z. 305 ff.). Seine Aussagen, wonach es sich nicht um Anweisungen gehandelt habe, sondern er nur weg gewollt habe, sind wenig überzeugend. So erklärte der Beschwerdeführer doch selbst, dass er mit dem «Afrikaner» gesprochen habe und ihm dieser erklärt habe, er solle warten (Einvernahme vom 7. Dezember 2017, Z. 321 ff.). Damit war es der Beschwerdeführer der im Sinne einer Anweisung erwiderte, dass er ihm 5 Minuten gebe, mehr gebe er ihm nicht, was der Beschwerdeführer in seiner Schlusseinvernahme vom 16. Juli 2021 einräumt. Er habe schon gewusst, dass etwas nicht stimme.