Jeder im Auto habe gewusst, um was es gehe (Einvernahme vom 4. Dezember 2017, Z. 153 ff.). E.________ bestätigte, dass der Beschwerdeführer die ganze Zeit dabei gewesen sei. Er sei in Zürich eingestiegen und sei bis nach Bern im Fahrzeug geblieben (Einvernahme vom 4. Dezember 2017, Z. 365 f.). Seine genaue Rolle kenne er nicht. Er [der Beschwerdeführer] sei aber auf jeden Fall dabei gewesen (Einvernahme vom 4. Dezember 2017, Z. 401 ff.). In seiner Schlusseinvernahme vom 20. Juni 2018 erklärte E.________ nochmals, dass er nicht genau wisse, weshalb der Beschwerdeführer dabei gewesen sei; eben als Security, nehme er an (Z. 216 f.).