im BMW (in dem sich G.________ mit den Drogen befunden habe) Platz nehmen würde. E.________ hätte sich dann mit dem Beschwerdeführer im Seat aufgehalten. Aus sprachlichen Gründen sei es dann E.________ gewesen, der mit «F.________» in den BMW eingestiegen sei und D.________, der mit dem Beschwerdeführer im Seat gesessen sei. Die Lieferantenseite sei im Rahmen der Ermittlungen erst kurze Zeit vor der geplanten Übergabe in Bern in Erscheinung getreten. Es sei somit ebenfalls einleuchtend, dass der Beschwerdeführer die erwähnten Personen (ausser