Der Stoff habe sich jedoch in Zürich befunden. Die Lieferung von Zürich nach Bern an den Übergabeort sei durch die «Dominikaner» G.________ und den Beschwerdeführer erfolgt. Diese seien zusammen mit E.________ und H.________ im Seat von E.________ und danach ab Zuchwil zusätzlich im BMW von H.________ nach Bern gefahren. Es sei sachlogisch, dass auch die Lieferanten (aus Sicherheitsgründen) zu zweit aufgetreten seien, nachdem die Abnehmer ebenfalls zu zweit gewesen seien. Eigentlich sei es vorgesehen gewesen, dass in Bern bei der Übergabe von G.________ an «F.________» D.________ anstelle von E.________ im BMW (in dem sich G._____