Der Beschwerdeführer sei am 16. November 2017 kurz vor der Anhaltung durch die Polizei aus einem von zwei für die Abwicklung des Drogengeschäfts in Position gebrachten Personenwagen ausgestiegen. Beim Eingreifen der Polizei habe er die Flucht ergriffen und habe trotz des herannahenden Zuges versucht, über die nahegelegenen Bahngleise zu entkommen. Im anderen Personenwagen habe die Polizei ein Paket mit gut 900 g Kokaingemisch sicherstellen können. In beiden Tatfahrzeugen hätten sich ausschliesslich Tatbeteiligte befunden. Die am 16. November 2017 beim K.________ in Bern angehaltenen Personen könnten in drei Gruppen aufgeteilt werden.