Damit liege ein dringender Tatverdacht der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Ob sich aus der Anhaltesituation vom 3. Juli 2021 (Bargeld, mehrere Mobiltelefone, zusätzliche SIM-Card, div. Kreditkarten) auch ein solcher für zusätzliche Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einem genügenden Bezug zur Schweiz ergebe, werde derzeit noch untersucht. In sachverhaltsmässiger Hinsicht lässt sich die Ausgangslage wie folgt umschreiben (vgl. Antrag der Staatsanwaltschaft vom 19. Juli 2021 mit Verweis auf Ausführungen in den Haftanträgen vom 18. November 2017 und 6. Juli 2021):