Insbesondere sei er verpflichtet, Vorladungen Folge zu leisten. Nachdem der Beschwerdeführer zur Schlusseinvernahme vom 2. Juli 2018 nicht erschienen ist, wurde er zur Verhaftung ausgeschrieben. Als der Beschwerdeführer am 3. Juli 2021 in Chiasso einreisen wollte, wurde er festgenommen und befindet sich seither wieder in Untersuchungshaft. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) wies das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers mit Entscheid vom 22. Juli 2021 ab und verlängerte die angeordnete Untersuchungshaft um einen Monat, d.h. bis 2. September 2021.