1. Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Jahr 2017/2018 im Rahmen der Aktion N.________ gegen eine Gruppierung von Personen, die im Raum Bern des Handels mit Kokain verdächtigt wurden. Diese Ermittlungen führten am 16. November 2017 zur Verfahrenseröffnung unter anderem gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschwerdeführer wurde am 16. November 2017 – anlässlich der vorgesehenen Übergabe von 1 kg Kokain – verhaftet.