Der Beschuldigte macht geltend, er habe durch das Vorgehen der Beschwerdeführerin einen erheblichen Schaden erlitten. Nebst seiner ohnehin schon hohen Belastung durch Arbeit und Privates habe er sich ihren haltlosen Anschuldigungen stellen müssen. Er fordere von der Beschwerdeführerin eine Entschädigung für die ihm entstandenen Kosten (Arbeitszeit, Anwalt, Material). Darüber hinaus fordere er von ihr eine schriftliche Entschuldigung/Richtigstellung zur Wiederherstellung seiner Reputation, eine Verzichtserklärung für weitere Anschuldigungen im laufenden Verfahren sowie eine Genugtuung von CHF 2'000.00.