Unter den Begriff der Zeugnisse fallen etwa Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, Dispensationen, Impfscheine, gerichtsmedizinische Blutalkoholuntersuchungen, Geburts- und Todesscheine. Die Krankengeschichte, die eher einem Protokoll über die Behandlungen und Konsultationen gleichkommt, ist nicht als ärztliches Zeugnis aufzufassen, weil damit der Begriff des Gesundheitszeugnisses überdehnt würde. Die Zweckbestimmung (zum Gebrauch bei einer Behörde; zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils;