318 StGB ist ein vom Täter in seiner beruflichen Eigenschaft ausgestelltes unwahres Gesundheitszeugnis, d.h. eine schriftliche, mit Datum und Unterschrift versehene Erklärung einer Medizinalperson über den gegenwärtigen Gesundheitszustand oder eine Bescheinigung über frühere Krankheiten. Unter den Begriff der Zeugnisse fallen etwa Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, Dispensationen, Impfscheine, gerichtsmedizinische Blutalkoholuntersuchungen, Geburts- und Todesscheine.