Auf den Fotos, welche C.________ im Nachgang an ihre Einvernahme einreichte, sind Spuren von Schimmel und Feuchtigkeit in der gezeigten Wohnung erkennbar, was dafürspricht, dass sich die Einschätzung von A.________ auf einen Sachverhalt stützte, wie er von C.________ anlässlich ihrer Einvernahme geschildert wurde. Durch die fehlenden patientenbezogenen Informationen, sowie nach den vorliegenden übrigen Informationen, lassen sich keine deliktsrelevanten Anhaltspunkte feststellen.