__ beklagt, die Wohnung sei feucht, es gebe Schimmel und es stinke. Das Haus sei jedoch von 2010 bis 2012 komplett ausgehöhlt und umfassend renoviert worden. Die Ärztin Dr. med. F.________ habe in einem Arztzeugnis vom 10. November 2020 bestätigt, dass C.________ seit dem Einzug in die neue Wohnung zunehmend unter Übelkeit, Hustenreiz sowie trockenem Husten leide und stark in ihrem körperlichen Wohlbefinden eingeschränkt sei (vgl. Arztzeugnis vom 10. November 2020). Anschliessend habe die Ärztin C.________ für weitere Abklärungen an den Beschuldigten überwiesen, der wunschgemäss ein falsches ärztliches Zeugnis ausgestellt habe.