1. Mit Verfügung vom 7. Juli 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen Dr. med. A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen falschen ärztlichen Zeugnisses nicht an die Hand. Hiergegen erhob B.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 23. Juli 2021 Beschwerde. Sie beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen. Mit Verfügung vom 3. August 2021 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, eine Sicherheit von CHF 750.00 zu leisten.