6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 750.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und der von ihr geleisteten Sicherheit in gleicher Höhe entnommen. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.