Vorliegend sei der Zivilweg bereits vor der Einreichung der Strafanzeige bestritten worden. Das Zivilverfahren sei derzeit beim Regionalgericht Thun hängig. Bei der fraglichen Mietwohnung handle es sich mitnichten um eine sanierungsbedürftige Altbauwohnung. Es gebe keine sanierungsbedürftigen Baumängel. Die Räume seien nicht feucht und es gebe auch keinen Schimmel in der Wohnung. Die Beschuldigte habe nicht vorhandene Baumängel zum Vorwand genommen, um die Wohnung unter Zuhilfenahme eines falschen Zeugnisses fristlos zu kündigen. Dies mit dem Ziel, drei Monatsmieten zu sparen.