Das falsche ärztliche Zeugnis habe ihr dazu gedient, die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einzuhalten. Die Beschuldigte habe seit September 2020 nie Anzeichen von Husten und Kurzatmigkeit gezeigt. Sie habe all dies nur vorgeschoben, um drei oder vier Monatsmieten zu sparen. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahme wie folgt: In der Funktion als Arzt qualifiziert sich Dr. C.________ weder als Beamter noch als eine Person öffentlichen Glaubens. Folglich ist der Tatbestand der Erschleichung einer falschen Beurkundung nach Art. 253 StGB nicht erfüllt. […]