Anschliessend habe Dr. med. F.________ die Beschuldigte für weitere Abklärungen an den Allergologen Dr. med. C.________ überwiesen, der wunschgemäss ein falsches ärztliches Zeugnis ausgestellt habe. Der Bericht von Dr. med. C.________ vom 23. November 2020 genüge in keiner Hinsicht den wissenschaftlichen Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis. Die Beschuldigte habe den Mietvertrag durch ihren Anwalt am 11. Februar 2021 fristlos gekündigt. Das falsche ärztliche Zeugnis habe ihr dazu gedient, die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einzuhalten.