_ (Ort) als Mieterin bewohnt. Nach einer esoterischen «Begehung» der Wohnung durch eine Heilpraktikerin habe sich die Beschuldigte beklagt, die Wohnung sei feucht, es gebe Schimmel und es stinke. Das Haus sei jedoch von 2010 bis 2012 komplett ausgehöhlt und umfassend renoviert worden. Die Ärztin Dr. med. F.________ habe in einem Arztzeugnis vom 10. November 2020 bestätigt, dass die Beschuldigte seit dem Einzug in die neue Wohnung zunehmend unter Übelkeit, Hustenreiz sowie trockenem Husten leide und stark in ihrem körperlichen Wohlbefinden eingeschränkt sei (vgl. Arztzeugnis vom 10. November 2020). Anschliessend habe Dr. med. F._