1. Mit Verfügung vom 7. Juli 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung nicht an die Hand. Hiergegen erhob B.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 23. Juli 2021 Beschwerde. Sie beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte zu eröffnen.