In concreto forderte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin auf, keine weiteren Briefe an den Geschädigten zu schreiben, mit welchen sie dem Geschädigten weiterhin ihre Liebe vorzugaukeln und ihn zu beeinflussen versucht. Die Verfügung beinhaltet somit die Aufforderung, keine Briefe mehr an den Geschädigten zu schreiben, welche Liebesbotschaften beinhalten oder sonst wie geeignet sind, den Geschädigten zu beeinflussen. Es handelt sich vorliegend nicht um ein generelles Verbot, dem Geschädigten Briefe zu schreiben, sondern lediglich um die Aufforderung, dem Geschädigten keine Briefe mehr mit einem gewissen Inhalt zu senden.