Insbesondere sind beweisrelevante Aufzeichnungen nach Möglichkeit zu kopieren, so dass eine fortdauernde Beschlagnahme entbehrlich wird (Entscheide des Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt BES.2019.97 vom 31. Juli 2019 E. 2.2.4; BES.2012.111 vom 15. Februar 2013 E. 3.3.2). Nur wenn der Träger der Information als solcher zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht wird, rechtfertigt es sich, das Original