Zudem habe ihm die Beschwerdeführerin Blut auf der Slipeinlage und in ihrer Unterhose gezeigt und über Schmerzen im Vaginalbereich geklagt, weshalb sie sich notfallmässig in Rumänien habe operieren lassen wollen. Seinem Vorschlag, sich im Inselspital einer Untersuchung zu unterziehen, habe sie nicht folgen wollen. Die sichergestellten Gegenstände in Form von Messern und Uhren habe er ihr nicht übergeben. Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, den Geschädigten über die App Badoo kennengelernt zu haben. Hierfür habe sie den Namen «D.________» benutzt. Sie habe nach einem Mann im Alter von 39 bis 79 Jahren gesucht.