Gemäss den Aussagen des Geschädigten habe die Beschwerdeführerin zunächst bei rumänischen Freundinnen in einem Bordell gewohnt, bevor sie bei ihm eingezogen sei. Sie habe ihm erklärt, dass sie gerne zu ihm nach Hause gehen würde. Sie habe zunächst im Gästezimmer übernachtet, bevor sie bei ihm im Schlafzimmer habe übernachten wollen. Er habe gedacht, es sei echt. Sie habe ihm gesagt, dass sie ihn liebe. Sie habe immer wieder Forderungen gestellt (Renovation eines alten Hauses, Geld für den Bruder und für die Kinderbetreuung).