Als mildere Massnahme komme eben gerade nicht die Weiterleitung einer Kopie in Betracht, hätte damit der zu befürchteten Beeinflussung des Geschädigten nicht entgegengewirkt werden können. Es müsse weiterhin von Kollusionsgefahr ausgegangen werden, da der Geschädigte nach wie vor in seinem Aussageverhalten beeinflusst werden könne. Demnach sei auch die Aufforderung der Staatsanwältin, keine weiteren Briefe an den Geschädigten mehr zu schreiben, rechtmässig.