Die Staatsanwaltschaft begründete die Beschlagnahmeverfügung vom 13. Juli 2021 im Wesentlichen damit, dass die Beschwerdeführerin mit dem der Zensur unterliegenden Brief versuche, dem Geschädigten weiterhin Liebe vorzugaukeln und diesen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Aus diesem Grund käme die Weiterleitung des Briefes nicht in Frage und er sei als Beweismittel zu beschlagnahmen. Aus denselben Gründen wird die Beschwerdeführerin überdies aufgefordert, das Verfassen weiterer Briefe dieser Art an den Geschädigten zu unterlassen.