2 Da sich dieser Anzeige kein Sachverhalt entnehmen lässt und auch nicht ersichtlich ist, gegen wen sich diese Anzeige richten soll, führte der zuständige Polizist am 29.06.2021 in der JVA D.________ ein Gespräch mit Herrn B.________, in Anwesenheit des Leiters Sicherheit und Kommunikation der JVA D.________. Das Gespräch wurde auf Französisch geführt, wobei Herr B.________ über gute Französischkenntnisse verfügt. Anlässlich dieses Gesprächs habe B.________ ausführlich über sein Krebsleiden, die nachfolgenden Operationen etc. berichtet.