6B_191/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 2.6). Die Frage der Erkennbarkeit betreffend die notwendige Verteidigung orientiert sich an objektiven Massstäben (Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2017 vom 25. Oktober 2017 E. 2.6 mit Hinweis auf OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 3. Aufl. 2012, N. 442). 4.2 Die Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft, mit welcher sich der Beschwerdeführer in seiner Replik nicht auseinandersetzt, ist einschlägig.