[…] Der Beschwerdeführer nimmt bei der Ergreifung von Rechtsmitteln offensichtlich keine Abwägung der Prozessaussichten vor, sondern erhebt blindlings praktisch gegen jedes Schreiben Beschwerde, welches er von den Behörden erhält, namentlich regelmässig auch gegen die Mitteilung gemäss Art. 318 Abs. 1 StPO (vgl. zuletzt Beschlüsse BK 21 287 vom 22. Juni 2021 und BK 21 182 vom 23. April 2021 im Zusammenhang mit Beschwerden gegen die Mitteilung gemäss Art. 318 Abs. 1 StPO). […]