es handelt sich um ein Ablehnungsgesuch gegen einen Gerichtspräsidenten (Entscheid BK 08 203 vom 28. Mai 2008). Seither wurden allein durch die Strafabteilung des Obergerichts gestützt auf Eingaben des Beschwerdeführers etwas mehr als 100 weitere Verfahrensdossiers eröffnet; ferner stellte der Beschwerdeführer 35 Kostenerlass- und Stundungsgesuche. Dabei sind Gutheissungen die absolute Ausnahme (3 Beschlüsse: BK 14 136 vom 29. August 2014 und BK 13 330 vom 17. Januar 2014; teilweise [1/4] BK 15 268 vom 6. November 2015).