Es kann mitunter auf die Erwägungen der Beschwerdekammer in Beschluss BK 21 271 vom 23. Juli 2021 in Zusammenhang mit einer anderen Beschwerde des Beschwerdeführers verwiesen werden (E. 6 f.): Der erste - im Verzeichnis der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern ersichtliche - Rekurs des Beschwerdeführers, damals noch an die damalige Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Bern, datiert vom 13. April 2008; es handelt sich um ein Ablehnungsgesuch gegen einen Gerichtspräsidenten (Entscheid BK 08 203 vom 28. Mai 2008).