Auch anhand der Ergänzungen in der Eingabe vom 05.05.2021 lässt sich nicht feststellen, im Rahmen welcher konkreten Sachverhalte A.________ strafbare Handlungen begangen haben soll. Vorwürfe wie, er sei in mehreren Schreiben massiv bedrängt und immer mit Stromabstellen bedroht wor-