und C.________, liege im Interesse seiner Natur. Rechnungen erstellen, die nicht existieren, sei ein Betrug Art. 146 und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahme wie folgt: In der Anzeige vom 28.02.21 wird A.________ der Erfüllung verschiedener Straftatbestände bezichtigt, dies jedoch einzig mit der Behauptung dieser Straftatbestände oder einzelner Tatbestandsmerkmale, was nach dem oben Gesagten für die Eröffnung einer Strafuntersuchung nicht reicht. Akten oder konkrete faktische Anhaltspunkte, aus denen sich eine plausible Tatsachengrundlage für den Verdacht einer strafbaren Handlung ergeben könnte, enthält die Anzeige nicht.