Erwähnt finden sich in der Anzeige sodann verschiedene weitere Straftatbestände («Missbrauchstatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 2», «Strafbare Handlungen gegen das Vermögen/unbefugte Datenbeschaffung», «Urkundenfälschung im Amt (Art. 251 StGB)», «Missbrauch der Telefonanlage 179 StGB», «Nötigung Art. 181 StGB»), jedoch ohne Angaben dazu, auf welche tatsächlichen Handlungen oder Ereignisse mit diesen Tatbeständen Bezug genommen wird oder werden soll. […]