Abgesehen davon steht mit Blick auf das Gutachten von D.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 10. Juni 2021, auch eine strafrechtliche Massnahme im Raum (S. 51 ff. KZM 21 761) sowie eine Landesverweisung. Bei dieser Ausganglage ist die bisherige Dauer der Untersu- chungs- bzw. Sicherheitshaft nicht geeignet, die Fluchtgefahr in Frage zu stellen.