Das Regionalgericht nahm mit Verfügung vom 13. Juli 2021 Kenntnis von dieser Eingabe und forderte den Beschwerdeführer auf, dem Gericht bis am 23. Juli 2021 mitzuteilen, ob seine Eingabe als Beschwerde zu behandeln sei und die Akten zur weiteren Bearbeitung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiterzuleiten seien. Aus seiner Eingabe vom 18. Juli 2021 geht hervor, dass der Beschwerdeführer das Ergebnis «von einer Lüge-basierten-Entscheidung nicht akzeptiere».