Gleichentags wurde verfügt, dass der Strafbefehl infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei. Mit Eingabe vom 9. Juli 2021 teilte der Beschwerdeführer dem Regionalgericht mit, dass er dieses Ergebnis nicht akzeptiere. Das Regionalgericht nahm mit Verfügung vom 13. Juli 2021 Kenntnis von dieser Eingabe und forderte den Beschwerdeführer auf, dem Gericht bis am 23. Juli 2021 mitzuteilen, ob seine Eingabe als Beschwerde zu behandeln sei und die Akten zur weiteren Bearbeitung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiterzuleiten seien.