1. Mit Strafbefehl vom 26. Februar 2021 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig. Hiergegen erhob er am 3. März 2021 Einsprache. Mit Verfügung vom 13. April 2021 hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Am 6. Mai 2021 lud das Regionalgericht den Beschwerdeführer zur Hauptverhandlung vor.