Verfahrensbeteiligte A.________ Beschuldigter/Beschwerdeführer Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern Gegenstand Rückzug der Einsprache Strafverfahren wegen nicht oder nicht gut sichtbaren Anbringens des Parkzettels am Fahrzeug (mit Kontrollschild B.________) Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Einzelgericht, vom 25. Juni 2021 (PEN 21 239) Erwägungen: