6 sich nochmals für ca. 15 Minuten entfernt. Damit steht fest, dass die Hündin während rund 20 Minuten im Fahrzeug zurückgelassen wurde, bevor der Beschuldigte erstmals zum Fahrzeug zurückgekehrt ist. Gemäss den von der Beschwerdeführerin eingereichten Berichten reichen bereits kurze sonnige Momente an bewölkten Tagen aus, um die Temperaturen im Fahrzeuginnern innerhalb weniger Minuten auf ein für Hunde nicht mehr zu kompensierendes Mass steigen zu lassen.