Als die Polizei vor Ort eintraf, habe C.________ die Hündin bereits aus dem unverschlossenen Fahrzeug geholt gehabt und ihr eine Schale mit Wasser bereitgestellt. Gemäss seinen Aussagen habe die Hündin gehechelt und offenbar unter der Hitze gelitten. Die Polizei stellte sodann fest, dass der Kofferraum des Fahrzeuges mit Material aus dem B.________(Geschäft) beladen gewesen sei. Die während ihrer Anwesenheit gemessene Aussentemperatur betrug 26°C. Die mit einem herkömmlichen Thermometer gemessene Temperatur im Fussbereich (Beifahrerseite vorne) betrug 30°C.