3 wobei alle Fenster ca. 5-10 cm geöffnet gewesen seien. Danach sei der Beschuldigte zurückgekommen, habe den Kofferraum für ca. 10 Minuten geöffnet. Dadurch sei frische Luft in das Auto gekommen. Danach sei er nochmals für ca. 15 Minuten weggegangen. Damit dürften die Temperaturen gemäss der von der Beschwerdeführerin eingereichten Tabelle jeweils nicht mehr als 38°C betragen haben. Eine reale Gefährdung beginne gemäss diesem Artikel bei 38°C.