Sie habe bereits fünf Liter Wasser aus der ihr zur Verfügung gestellten Wasserschale getrunken. Obschon diese Wassermenge kaum realistisch sein könne, könne aufgrund des Wassers, welches sich gemäss polizeilichen Angaben immer noch in der Schale befunden habe, nicht darauf geschlossen werden, die Hündin habe nicht mehr an Durst gelitten. Vielmehr sei aufgrund der Aussagen von C.________ davon auszugehen, dass die Schale mehrmals aufgefüllt worden sei.